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Was ist los bei ZÜRI HÜND???

EINZELTRAINING / VERHALTENSBERATUNG

Diese Trainings können unter der Woche gebucht werden. Die Beratung hat ein breites Spektrum, individuell vom Welpen bis zum Seniorenhund, vom Hausbesuch bis zum Aussentraining. https://www.hunde-zuerich.ch/verhaltensprobleme-beim-hund/
Auskunft unter: 079/ 207 71 35 Patrizia

WELPENKURSE

Unsere Welpenkurse finden ganzjährig, immer am Samstagvormittag statt. In der Regel sind wir auf dem Welpen- Übungsplatz Reckenholz in Affoltern/ZH . Parkplätze befinden sich direkt vor dem Welpenplatz. Wegbeschreibung Übungsplatz SKG Zürich

Der Trainingsplatz ist ausschliesslich für Hundebesitzer & max. 1 Begleitperson zu den vereinbarten Trainingszeiten zugänglich. Allfällige weitere Besucher können alles aus der Nähe am Zaun mitverfolgen.
Dies dient zur Sicherheit unserer Welpen!

SAMSTAG 07.02.2026 Treffpunkt:
Welpenplatz in Affoltern/ZH, Reckenholz

Grosse und massige Welpen: 
Anmeldung zwischen 10.15Uhr- 10.30Uhr. Start 10.30Uhr
Zwerg- und Kleinhunde Welpen: 
Anmeldung 10.15Uhr- 10.30Uhr. Start 10.30Uhr

Bitte grosses, warmes Frottiertuch mitnehmen!!!

Wir bitten um Pünktlichkeit, ab Anmeldeschluss nehmen wir keine Teams mehr an!

Obligatorische Hundeausbildung

Die praktischen obligatorischen Lektionen zur neuen Hundeausbildung,  gültig ab dem 01.06.2025, finden jeden Tag statt. Infos unter: Kursseite zum Obligatorium.

JUNGHUNDE (bis 18 Monate)

Der Trainingsplatz ist ausschliesslich für Hundebesitzer & max. 1 Begleitperson zu den vereinbarten Trainingszeiten zugänglich. Allfällige weitere Besucher können alles aus der Nähe am Zaun mitverfolgen.

DIENSTAG Februar 2026: Offener Junghundkurs, Vorbereitung & Absolvierung Praxiskurs
13.00Uhr-14.00Uhr, in Planung. Anmeldung/Auskunft 079/ 207 71 35

MITTWOCH 04.02.2026: Kleinhundegruppe/ Mini-Agility & Spielgruppe
Anmeldung via E- Mail, noch 2 Plätze frei
Treffpunkt: Übungsplatz Reckenholz, Affoltern/ZH, 13.00-14Uhr

FREITAG 30.01.2026: Flegelkurs
Treffpunkt:Übungsplatz Reckenholz, Affoltern/ZH.
1 freier Platz (Auskunft: 079/ 207 71 35)
Start 18.00Uhr- 19.00Uhr & 19.00Uhr-20Uhr

SAMSTAG 07.02.2026: Neuer Kurs!!!
Offener Junghundekurs, Vorbereitung & Absolvierung Praxiskurs
Treffpunkt: Übungsplatz Affoltern/ZH
Freie Plätze (Auskunft 079/207 71 35)
Start 09.00- 10.00Uhr (Anmeldung 08.50-09.00Uhr, Start 09.00Uhr!!!)

SONNTAG 08.02.2026, Offener Junghundekurs,  Vorbereitung & Absolvierung Praxiskurs 
Treffpunkt: Übungsgelände Reckenholz, Affoltern/ZH, 
(Auskunft 079/ 207 71 35) 

Start: 09.45Uhr / Gruppe 1 (ausgebucht)
Start: 11.00Uhr / Gruppe 2/ Kombi Sport (ausgebucht)

Weitere Junghunde/ Ausbildungs- und Sportkurse Kurse unter der Woche.
Auskunft 079/ 207 71 35

ERZIEHUNGSKURSE (ab 12 Monate)

Der Trainingsplatz ist ausschliesslich für Hundebesitzer & max. 1 Begleitperson zu den vereinbarten Trainingszeiten zugänglich. Allfällige weitere Besucher können alles aus der Nähe am Zaun mitverfolgen.

Dieser Kurs ist nach neuem Gesetz per 01. Juni 2025 eingestellt. Bist du interessiert, diesen freiwillig zu besuchen, kontaktiere mich unter 079/ 207 71 35 . Die Alternative zu diesem Kurs wäre der Flegel/Plauschgruppe, für Hunde 12 Monate +.

Neues Hundegesetz Kanton Zürich – das Wichtigste

Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich ein neues Hundegesetz. Neu müssen alle Hundehalterinnen und -halter obligatorische Kurse besuchen, sobald sie einen Hund – unabhängig von dessen Grösse oder Rasse – übernehmen oder neu anschaffen.

Das Gesetz umfasst zwei Kursteile:

  • Theoriekurs mit anschliessender Prüfung – für alle, die erstmals oder nach über zehn Jahren wieder einen Hund halten.
  • Praxiskurs mit mind. sechs Lektionen – für alle Hundehalter:innen ab dem 1. Juni 2025.

Wer seinen Hund bereits vor dem 1. Juni 2025 erworben hat, muss keine neuen obligatorischen Kurse mehr absolvieren.

  • Theoriekurs: frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton.
  • Praxiskurs: sobald der Hund mindestens sechs Monate alt ist, muss er innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Übernahme abgeschlossen sein.

Theoriekurs:

  • Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben.
  • Personen, die den Hund von Ehepartner/-in oder Lebenspartner/-in übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.
  • Sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen.

Praxiskurs:

  • Wenn der Hund beim Erwerb oder Zuzug in den Kanton älter als zehn Jahre ist.
  • Wenn Personen, die in den Kanton zuziehen, eine praktische Hundeausbildung absolviert haben, die gemäss Bestätigung des Veterinäramts gleichwertig ist.
  • Wenn der Hund von Ehepartner/-in oder Lebenspartner/-in übernommen wird und der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.
  • Für Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die gemäss § 16 d Abs. 1 Hundegesetz über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen.
  • Für Personen, die einen Assistenzhund von einer von der Invalidenversicherung anerkannten Schule oder Ausbildungsvereinigung halten.
  • Für Personen, die als Milizhundeführer/-in während der Rekrutenschule oder als Instruktor/-in einen Hund der Armee übernehmen, wenn der Hund in der Armee eingesetzt wird oder für einen solchen Einsatz vorgesehen ist.
  • Bei Hunden, die für den Sicherheitsdienst der Polizei oder einer Strafvollzugsanstalt oder beim Grenzwachtkorps eingesetzt werden oder für einen solchen Einsatz vorgesehen sind.
  • Bei vom Bundesamt für Umwelt anerkannten Herdenschutzhunden.

Ferner kann das Veterinäramt eine Person auf Gesuch von der praktischen Hundeausbildung befreien, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht absolvieren kann oder einen kranken oder verhaltensauffälligen Hund hält, mit dem keine praktische Hundeausbildung durchgeführt werden kann.

Wir bieten auch theoretische Kurse an. Du kannst diesen gerne hier buchen. Wir freuen uns auf dich!

Der Theoriekurs vermittelt Grundwissen in folgenden Bereichen:

  • Rechtliche Vorgaben der Hundehaltung.
  • Bedürfnisse, Sozialverhalten und Lernweise eines Hundes.
  • Einsatz von Hilfsmitteln der Hundehaltung und Hundeerziehung.
  • Zeitlicher und finanzieller Aufwand der Hundehaltung.

Die theoretische Ausbildung umfasst einen durchschnittlichen Lernaufwand von zwei Stunden und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Das Veterinäramt gibt die Prüfungsfragen vor.

Der Kursanbieter trägt das erfolgreiche Absolvieren des Theoriekurses innert zehn Tagen in der Hundedatenbank AMICUS ein und stellt der Absolventin oder dem Absolventen eine Prüfungsbestätigung aus. Diese reichst du bei der Wohngemeinde mit der Anmeldung des Hundes oder spätestens drei Monate nach Beginn der Hundehaltung ein.

Die praktische Hundeausbildung bezweckt:

  • Förderung der Bindung und Beziehung des Hundes zur Hundehalterin oder zum Hundehalter.
  • Erkennen und Verstehen der Körpersprache des Hundes.
  • Befähigung der Hundehalterin oder des Hundehalters zur Grunderziehung des Hundes.
  • Tiergerechtes und sicheres Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen.
  • Vermittlung der Methoden zur Maulkorbgewöhnung.

Der Praxiskurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. Das Erreichen der Lernziele wird in einer Checkliste (Lernerfolgskontrolle) dokumentiert.

Unsere Kurse sind darauf ausgerichtet, dass du und dein Hund den Praxiskurs erfolgreich abschliessen könnt. Deshalb bieten wir zehn Kurslektionen statt nur sechs an – so bleibt genügend Zeit, um alle Themen gründlich zu behandeln. Der Kurs lässt sich flexibel innerhalb von zweieinhalb bis zu vier Monaten absolvieren. So habt ihr die Möglichkeit, das Gelernte zwischen den Lektionen in Ruhe zu üben und zu festigen – ganz ohne Stress und im eigenen Tempo.

Die Hundeausbildnerin oder der Hundeausbildner trägt das erfolgreiche Absolvieren des Praxiskurses innert zehn Tagen in der Hundedatenbank AMICUS ein und händigt der Absolventin oder dem Absolventen innert dieser Frist die Lernerfolgskontrolle aus, auf der er oder sie das Erreichen der Lernziele bestätigt.

Für sie gilt das neue Hundegesetz nicht. Frühere Pflichten (z. B. Welpen- oder Junghundekurse) entfallen, können aber weiterhin freiwillig besucht werden.

Das bisherige Gesetz war bis 31. Mai 2025 in Kraft. Es verpflichtete nur Halter:innen bestimmter grosser oder massiger Rassen zu Kursen. Diese Regelung ist aufgehoben.

Alle offiziellen Informationen des Veterinäramt Zürich findest du hier.